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Anmerkung zu Brandschutzschulungen

 

Der Gesetzgeber schreibt im § 10 (1) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG), „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“, vor,

dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeits-stätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäf-tigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäf-tigten erforderlich sind.

Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erfor-derlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbe-sondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung einge-richtet sind.

und führt unter (2) weiter aus,

dass der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbe-kämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemes-senen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforder-liche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html

Im Verfolg zu v. g. Gesetzeslage sind in der Arbeitsstätten-richtlinie, A2.2, „Maßnahmen gegen Brände“, weitere Festle-gungen getroffen worden.

https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/6666/asr-a22-massnahmen-gegen-braende-das-ist-neu.html

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat sich in der DGUV Vorschrift, 1 § 4, „Unterweisung der Versicherten“, dem § 22 „Notfallmaßnahmen“ und der der DGUV Information 205-023, „Brandschutzhelfer“

- Ausbildungsinhalte

dem Thema angenommen und führt dort entsprechende Maßnahmen aus:

https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdf

https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf

Gegen eine angemessene Teilnahmegebühr bin ich gerne bereit Ihre Mitarbeiter/innen zu schulen und unterweisen.

Sprechen Sie mich gerne an.

 

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